|
1.) Über die üblichen bekannten Vergünstigungen bei Spenden an beliebige gemeinnützige Organisationen hinaus (jetzt bei Privatpersonen 20 Prozent des Einkommens bzw. bei Unternehmen 4 Promille der Summe aus den Umsätzen, Löhnen und Gehältern des Kalenderjahres) können Sie Beträge bis zu 20450 EURO von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Sie können darüber hinaus bis zu 1 Mio EURO spenden und diesen Betrag nach Belieben in den folgenden 9 Jahren stückweise von Ihrer Steuer absetzen. 2.) Falls Sie ein Erbe erhalten haben, das Sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst gebrauchen möchten, so können Sie dieses Erbe innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers der Stiftung überlassen. In diesem Falle brauchen Sie keinerlei Erbschaftsteuer zu bezahlen, bzw. Sie bekommen diese zurück, falls Sie sie schon gezahlt haben. 3.) Schließlich können Sie die gemeinnützige Stiftung Mensch und Tier in Ihrem eigenen Testament bedenken. Auch hierbei fällt für Ihre Erben keinerlei Erbschaftsteuer an, was besonders bei größeren Vermögen dem zu unterstützenden ideellen Zweck der Stiftung sehr zugute kommt.
|