Sie
wissen zunächst nicht so recht, was eine Stiftung ist?
Eine Stiftung ist eine
vom Staat beaufsichtigte Institution zur
dauerhaften Verwirklichung
von Zielen.
Also keine einmaligen,
vergänglichen Finanzierungen,
sondern Unterstützung
von Projekten weit in die Zukunft hinein.
Erreicht wird dies durch
den Ertrag, den das Vermögen der Stiftung abwirft.
Es muss also das Anliegen
der Stiftungsgründer sein, ein möglichst hohes Vermögen
anzusammeln.
Der Staat fördert
dies bei gemeinnützigen Stiftungen durch erhebliche Steuervergünstigungen
(s.u.)
Deshalb hat der seit 1984
bestehende Arbeitskreis "Mensch und Tier" Neubiberg,
um seine Arbeit sozusagen
"ewig" weiterführen zu können,
am 26. Juni 2001 die
gemeinnützige
Stiftung
Mensch und Tier
mit Sitz in Neubiberg
(bei München) gegründet.
Präambel
der Stiftungssatzung:
"Angesichts der ökologischen
Bedrohungen der gesamten Natur
einschließlich
der Menschen als Teil der Natur
(durch chemische Industrie,
Energieerzeugung, Müll, intensive Landwirtschaft, Massentierhaltung,
Genmanipulation etc.)
und der vor allem damit
zusammenhängenden
ethischen Verwerflichkeiten
im Verhältnis zu den Tieren
(Langstreckentransporte,
Tierversuche, Qualzüchtungen, Tierhandel, Tierquälereien etc.)
sollen breitgestreut
gegensteuernde und helfende Maßnahmen finanziell gefördert werden."
(Den vollständigen
Wortlaut der gesamten Stiftungssatzung und des sog. Stiftungsgeschäftes
finden Sie hier.)
Tätigkeitsbereiche:
Die Stiftung wird auf
den gleichen Bereichen tätig werden wie ihr Gründer,
der Arbeitskreis "Mensch
und Tier" Neubiberg
- also für
Tier- und Umweltschutz, für ökologische Landwirtschaft und alternatives
Gesundheitswesen.
Sehen Sie bitte dort
nach:
www.arbeitskreis-mensch-und-tier-neubiberg.de